Antrag auf Vereinspauschale

all fields marked with a (*) are required and must be filled out

Hinweise

 

Ausschlussfrist:

 

Die Antragstellung muss bis einschließlich 1. März erfolgen. Sofern der 1. März auf einen Sonn- oder Feiertag fällt, am darauf folgenden Werktag.

 

 

Unterlagen:

 

Wir benötigen von Ihnen die nachfolgenden Unterlagen, die Sie in diesem Antrag hochladen können:

  • Bescheid über Gemeinnützigkeit (falls dieser noch nicht vorliegt)
  • Übungsleiterlizenzen und Lizenzinhabererklärungen
  • ggf. Aufstellung der Übungsleiter

 

Ausfüllhilfen zum Download:

 

Papier-Antrag:

 

Sie wollen den Antrag auf herkömmliche Weise ausfüllen? Diesen können Sie hier downloaden.

Digitale Antragstellung

Um dieses Formular digital einreichen zu können, ist eine Authentifizierung über ein schriftformersetzendes Identifikationsmittel notwendig. Für Vereine besteht die Möglichkeit zur Authentifizierung über ein Elster Unternehmenskonto.

 

Sie haben noch kein Konto? Hier können Sie sich registrieren.

 

Antragstellender Verein

✔ Sie haben sich über ELSTER schriftformersetzend authentifiziert. Die digitale Antragstellung ist damit möglich.

Abweichender Ansprechpartner
Angaben zum Verein
Gemeinnützigkeit

Die Gemeinnützigkeit wurde von dem für den Verein zuständigen Finanzamt festgestellt. Es wurde ein Bescheid ausgestellt, auf dem die Gemeinnützigkeit ausgewiesen ist:

Beitragsaufkommen

Ermittlung des Soll-Aufkommens nach Mindestbeiträgen:

Mitgliederzahlen zum 31.12. des Vorjahres

Mindestbeiträge (Soll)

Jugendanteil

Der Jugendanteil ist geringer als 10 %. Dies wird voraussichtlich zu einer Ablehnung Ihres Antrags führen.

Übungsleiter

Folgende Ausfüllhilfen stehen Ihnen zur Verfügung

 

Excel-Vorlage für die Angaben zum Übungsleiter und dessen Lizenz(en) hier herunterladen. Alternativ können Sie diese auch im Formular angeben. Bitte zusätzlich einen Scan bzw. ein Foto der Lizenzen hochladen.

 

Erklärung zur Teilung von Lizenzen  hier herunterladen.

 

Bitte achten Sie darauf, dass die Lizenz-Art und die Information zu geteilten Lizenzen angegeben sind.

 

Der Verein erklärt, dass nur gültige Übungsleiterlizenzen vorgelegt werden, die seit dem 1. März 2023 im Übungsbetrieb des Vereins eingesetzt wurden.

 

Welche Lizenzen hat der Übungsleiter?


Sollte der Übungsleiter im Besitz weiterer Lizenzen sein, können Sie diese hier hochladen:

Welche Lizenzen werden geteilt?

Schlusserklärung
Sonstiges

Hinweis zum Datenschutz
Als verantwortliche Stelle sind wir als Landkreis Ostallgäu gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtet, Sie ausführlich über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu informieren. Der hierfür geltende Datenschutzhinweis steht unter diesem Link zur Einsicht bereit und wird Ihnen auf Anfrage auch gerne zugestellt.