Antrag auf Dauergenehmigung bzw. Zulassung eines Bootes

zum Befahren des Forggensees

Art des Antrages
Bootseigen-tümer/in
Bootstandort
Bootskörper
Nachweise
Wasser-gesetze
Sonstiges
Zusammen-fassung

Hinweis

Bitte verwenden SIe unser neues Formular, um den Antrag auf Bootszulassung zu stellen.

allgemeine Hinweise


Der Forggensee liegt im Eigentum des Freistaates Bayern und wird durch das Wasserwirtschaftsamt Kempten verwaltet. Für die Nutzung des Sees können jährliche Gebühren anfallen. Bitte wenden Sie sich bei Fragen hierzu direkt an das Wasserwirtschaftsamt, Tel. 0831 / 52 610 – 0

 

Für Antrag auf Genehmigung bzw. Zulassung eines Bootes werden folgende Unterlagen benötigt und müssen im Antragsprozess hochgeladen werden:

  • ggf. Kaufvertrag/Rechnung oder andere eigentumsbegründende Unterlagen
  • ggf. bisherige Zulassung
  • ggf. Konformitätserklärung
  • ggf. TÜV-Prüfbericht des Hilfsmotors, sofern dieser ein 2-Takt-Motor ist
Was möchten Sie beantragen?

Hinweis
Dies können unterschiedliche Bootskörper sein, wie Sportboote, Ruderboote oder Schlauchboote. Atypische Wasserfahrzeuge (z. B. motorisierte Kajaks und Kanus, E-Foils o. ä.) sind nicht genehmigungsfähig.

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

Quelle der Identitätsprüfung

(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Feld zum Steuern der Anzeige für "Ihre persönlichen Daten". Blendet das Fieldset für die Anzeige der persönlichen Daten aus, wenn der Wert ungleich true ist und der Wert des Feldes "IsOrganization" ebenfalls einer Wert ungleich true hat. (Realisierung über zusätzlich eingebundenes JS)

Feld zum Steuern der Anzeige für "Ihre persönlichen Daten". Blendet das Fieldset für die Anzeige der persönlichen Daten aus, wenn der Wert ungleich true ist und der Wert des Feldes "IsOrganization" ebenfalls einer Wert ungleich true hat. (Realisierung über zusätzlich eingebundenes JS)

Automatisches Ausfüllen

Sie können Ihr Bürgerkonto (BayernID) bzw. Ihr Elster Unternehmenskonto nutzen, um dieses Formular automatisch mit den dort hinterlegten persönlichen Daten zu befüllen.

 

Alternativ können Sie dieses Formular auch ohne Anmeldung nutzen, in diesem Fall müssen Sie ihre persönlichen Angaben in den folgenden Feldern selbst eingeben. 

Weitere Informationen zur BayernID erhalten Sie hier

Weitere Informationen zum Elster Unternehmenskonto erhalten Sie hier

Antragsteller/in (Bootseigentümer/in)

Hinweis

Diese Person ist Hauptansprechpartner und Empfänger der Genehmigung und Rechnung. Sollten mehrere Bootseigentümer bestehen, so können diese unterhalb mit angegeben werden.

Bootseigner sind alle Eigentümer des Bootes (i. d. R. die Personen, die im Kaufvertrag genannt sind)

weitere/r Bootseiger/in

Außer dem Bootseigentümer können noch bis zu 3 weitere Personen in die Genehmigung eingetragen werden. Diese dürfen das Boot selbstständig (ohne Anwesenheit des Genehmigungsinhabers) führen. Gemäß § 4 der BaySchiffV darf dies nur Familienangehörigen gestattet werden.

Weitere Schiffsführer (Bootsgemeinschaft)

Es muss ein Verwandschaftverhältnis zu einem der Bootseigner bestehen

Allgemeine Angaben zum Boot
Bisherige Zulassung
Segelboot mit folgender Austattung
Bootskörper

Hinweis

Länge x Breite (Maßzahl) des Bootes darf nicht über 21 liegen! Errechnete Maßzahl:

Motor

Es können ausschließlich Elektromotoren bis 20 kW Leistung zugelassen werden.

Hinweis

Die Leistung des Motors darf 20kW nicht übersteigen.

Hilfsmotor

Es können ausschließlich Motoren bis 20 kW Leistung zugelassen werden.

Hinweis

Die Leistung des Hilfsmotors darf 20kW nicht übersteigen.

Hinweis

Segelboote mit 2-Takt-Hilfsmotor sind gemäß § 19 BaySchiffV zulassungspflichtig, weshalb alle 5 Jahre eine TÜV-Untersuchung zu erfolgen hat. Sollte kein aktueller Untersuchungsnachweis vorliegen, werden sie automatisch zum nächsten TÜV-Termin (Sammeltermin findet i. d. R. im Juli statt) geladen.

Ausrüstung

Es ist pro Person ein Rettungsmittel mitzuführen.

Nachweise zu Ihrem Antrag

Eigentumbsgründende Unterlagen können ein Kaufvertrag oder eine Rechnung sein.

Hinweis

Die Vorlage einer Konformitätserklärung ist zwingend erforderlich, sofern das Boot bzw. der Motor nach 1998 gebaut wurde.

Durch die Konformitätserklärung bestätigt der Hersteller, dass das Boot bzw. der Motor den EU-Richtlinien entspricht. Die Erklärung finden sie meist im Handbuch bzw. auf der Homepage des Herstellers. Oft gilt die Erklärung für mehrere unterschiedliche Modelle.

Weitere Dateien können z. B. sein:

  • TÜV-Niederschrift
  • Nachweis über Baujahr, Bauart und Bau-Nr. des Bootes/des Motors
  • Bestätigung des Herstellers/Verkäufers
Vollzug des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) und der Bayerischen Schifffahrtsverordnung (BaySchiffV)
Sonstiges

Wir behalten uns das Recht vor, in Ausnahmefällen den Bescheid dennoch in Papierform zuzustellen.

Hinweis zum Datenschutz
Als verantwortliche Stelle sind wir als Landkreis Ostallgäu gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtet, Sie ausführlich über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu informieren. Die hierfür geltenden Datenschutzhinweise stehen Ihnen über Internet: https://www.landkreis-ostallgaeu.de/datenschutzhinweise.html zur Einsicht bereit und werden Ihnen auf Anfrage auch gerne zugestellt.

Wie geht es jetzt weiter?

 

Nach erfolgreicher Übermittlung Ihres Antrages erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail.

Die Genehmigung wird Ihnen nach erfolgter Antragsbearbeitung postalisch zugestellt. Ihnen wird in diesem Zuge ein amtliches Kennzeichen zugeteilt, welches Sie sich selbst beschaffen müssen.


Bitte beachten Sie, dass die Genehmigung mitgeführt werden muss!

Die Ausstellung der dauerhaften Bootszulassung ist mit einmaligen Gebühren verbunden. Die Höhe der anfallenden Kosten belaufen sich je nach Art des Bootes zwischen 66 € und 150 €.

Die Abrechnung erfolgt gemeinsam mit Zustellung der Genehmigung.

 

 

Wie geht es jetzt weiter?

 

Nach erfolgreicher Übermittlung Ihres Antrages erhalten Sie eine Bestätigung an Ihr Bürgerportal-Postfach.

Die Genehmigung wird Ihnen nach erfolgter Antragsbearbeitung in Ihr Bürgerportal-Postfach zugestellt. Ihnen wird in diesem Zuge ein amtliches Kennzeichen zugeteilt, welches Sie sich selbst beschaffen müssen.

Bitte beachten Sie, dass die Genehmigung in ausgedruckter Form mitgeführt werden muss!

Die Ausstellung der dauerhaften Bootszulassung ist mit einmaligen Gebühren verbunden. Die Höhe der anfallenden Kosten belaufen sich je nach Art des Bootes zwischen 66 € und 150 €.

Die Abrechnung erfolgt gemeinsam mit Zustellung der Genehmigung.

 

 

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