Antrag auf Erteilung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis

für das Einleiten von behandeltem Abwasser aus einer Kleinkläranlage in ein Gewässer (oberirdisch oder Untergrund)

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Antrag
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Allgemeine Hinweise:

Der nachfolgende Antrag ist nur zu stellen, wenn eine direkte Einleitung in den Untergrund oder ein Gewässer erfolgt. Erfolgt die Einleitung in einen gemeindlichen Kanal, ist das Verfahren bei der zuständigen Stelle zu erfragen. Weitere Informainen finden Sie hier.

 

Für die Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis werden folgende Dokumente benötigt, die zusätzlich zu diesem Online-Antrag am Ende hochgeladen werden müssen:

  • Gutachten zur Erteilung einer Erlaubnis für das Einleiten von behandeltem Abwasser aus Kleinkläranlagen durch einen Privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft (PSW) à nur bei einem Antrag nach Art. 70 BayWG = Regelfall: Das sind Vorhaben die in keinem Wasser- und Heilquellenschutzgebiet, sowie nicht auf einer im Altlastenkataster eingetragenen Fläche liegen
  • Übersichtsplan Maßstab 1:25.000 bzw. 1:5.000)
  • Lageplan Maßstab 1:1.000 (Standort der Kleinkläranlage und die Einleitungsstelle sind einzuzeichnen.)
  • Bei Versickerung des gereinigten Abwassers ist der Nachweis über die Sickerfähigkeit (Sickertest) des Untergrundes beizulegen
  • Bei Anlagen mit allgemeiner bauaufsichtlichen Zulassung ist diese beizulegen
  • Bei Anlagen ohne allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (z.B. Pflanzenbeet, Abwasserteich, etc.) ist eine Detailplanung beizulegen

Die Dokumente können im Format PDF, JPG Oder PNG hochgeladen werden.

Max. Größe 10 MB pro Datei.

 

Zum Stand 13.01.2022 fallen für die Bescheidsgebühr einer Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für eine Kleinkläranlage durch das Landratsamt Ostallgäu 90,00 € an.
Die Kosten eines Gutachtens zur Erteilung einer Erlaubnis für das Einleiten von behandeltem Abwasser aus Kleinkläranlagen und die Kosten eines Abnahmegutachtens nach Errichtung der Kleinkläranlage sind beim jeweils beauftragten PSW zu erfragen.
Handelt es sich um eine Erlaubnis im Wasserschutzgebiet oder Altlastenbereich können Kosten für ein Gutachten des Wasserwirtschaftsamtes Kempten anfallen.

Hinweise zur Bescheidzustellung


Für die elektronische Bescheidzustellung werden keine Gebühren erhoben.

Sollten Sie keine elektronische Bescheidzustellung wünschen, können Sie uns die Unterlagen entweder in Papierform nachreichen, oder wir erstellen einen Kostenpflichtigen Ausdruck für Sie. Die Gebühr beträgt hierbei in der Regel etwa 10 € und wird nach Blättern im doppelseitigen Druck abgerechnet. Die genauen Gebühren können SIe der Ziffer 1.2.2.1 ff der Verordnung über den Erlass des Kostenverzeichnisses zum Kostengesetz entnehmen.

 

Wir empfehlen deshalb eine Bescheidzustellung an Ihre BayernID, oder Ihr Elster Unternehmenskonto. Auf expliziten Wunsch kann der Bescheid auch per E-Mail zugestellt werden.

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

Quelle der Identitätsprüfung

(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Feld zum Steuern der Anzeige für "Ihre persönlichen Daten". Blendet das Fieldset für die Anzeige der persönlichen Daten aus, wenn der Wert ungleich true ist und der Wert des Feldes "IsOrganization" ebenfalls einer Wert ungleich true hat. (Realisierung über zusätzlich eingebundenes JS)

Feld zum Steuern der Anzeige. Blendet Fieldset für organisationsbezogene Daten aus, wenn IsOrganization nicht den Wert true hat

Formulardaten laden

Sofern Sie bereits zwischengespeicherte Formulardaten haben, die Sie weiter bearbeiten möchten, können Sie diese mit der folgenden Schalfläche laden.

✔ Ihre Formulardaten wurden geladen

Automatisches Ausfüllen

Sie können Ihr Bürgerkonto (BundID oder BayernID) bzw. Ihr Elster Unternehmenskonto nutzen, um dieses Formular automatisch mit den dort hinterlegten persönlichen Daten zu befüllen.
Sofern Sie sich als Privatperson ein Nutzerkonto anlegen möchten, empfehlen wir Ihnen die BundID.

 

Alternativ können Sie dieses Formular auch ohne Anmeldung nutzen, in diesem Fall müssen Sie ihre persönlichen Angaben in den folgenden Feldern selbst eingeben. 

Weitere Informationen zur BundID erhalten Sie hier

Weitere Informationen zum Elster Unternehmenskonto erhalten Sie hier

Weitere Informationen zur BayernID erhalten Sie hier

Daten des Antragstellers
Art des Antrags
Anwesen/Baugrundstück
Grundstück
Weitere Angaben
Angaben zur Kleinkläranlage

Das im vorher genannten Anwesen anfallende Schmutzwasser soll in einer Kleinkläranlage nach dem Stand der Technik gereinigt werden für:

bestehend aus EZ (Einwohnerzahl) und EGW (Einwohnergleichwerte)

Gewässer
Einleitungsstelle auf Grundstück
Dokumenten-Upload

Standort der Kleinkläranlage und die Einleitungsstelle sind einzuzeichnen.

Es ist nur ein Upload von PDF-Dokumenten sowie Bildern im JPG- oder PNG-Format möglich.

Sonstiges

Wir behalten uns das Recht vor, in Ausnahmefällen den Bescheid dennoch in Papierform zuzustellen.

Wir behalten uns das Recht vor, in Ausnahmefällen den Bescheid dennoch in Papierform zuzustellen.

Hinweis

 

Aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben ist eine Bescheiderstellung in Papier notwendig.

Sie können uns die Unterlagen entweder in Papierform nachreichen, oder wir erstellen einen Kostenpflichtigen Ausdruck für Sie. Die Gebühr beträgt hierbei in der Regel etwa 10 € und wird nach Blättern im doppelseitigen Druck abgerechnet. Die genauen Gebühren können SIe der Ziffer 1.2.2.1 ff der Verordnung über den Erlass des Kostenverzeichnisses zum Kostengesetz entnehmen.

Bitte senden Sie die Unterlagen innerhalb von zwei Wochen an die folgende Adresse:

Landratsamt Ostallgäu
Untere Wasserrechtsbehörde
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf

Hinweis

 

Aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben ist eine Bescheiderstellung in Papier notwendig.

Hinweis zum Datenschutz
Als verantwortliche Stelle sind wir als Landkreis Ostallgäu gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtet, Sie ausführlich über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu informieren. Die hierfür geltenden Datenschutzhinweise stehen Ihnen über Internet: https://www.landkreis-ostallgaeu.de/datenschutzhinweise.html zur Einsicht bereit und werden Ihnen auf Anfrage auch gerne zugestellt.

Sie können Ihre bisher gemachten Angaben lokal auf Ihrem Gerät zwischenspeichern, um die Bearbeitung zu einem späteren Zeitpunkt fortzusetzen. Die Datei wird in Ihrem "Downloads"-Verzeichnis abgelegt.

Bitte beachten Sie, das keine hochgeladenen Dateien zwischengespeichert werden. Diese müssen gegebenenfalls beim Fortsetzen der Bearbeitung erneut hochgeladen werden.

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