Antrag auf einen Zuschuss für Mehrwegwindeln

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Voraussetzungen für den Zuschuss

  • Die Eltern des Kindes haben ihren dauernden Wohnsitz im Landkreis Ostallgäu
  • Das Kind ist zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 24 Monate
  • Für das Kind wurde vorher noch kein Windelzuschuss gewährt

Folgende Unterlagen werden für die Antragstellung benötigt:

  • Geburtsurkunde
  • Kaufbelege

Automatisches Ausfüllen

Sie können Ihr Bürgerkonto (BayernID) nutzen, um dieses Formular automatisch mit den dort hinterlegten persönlichen Daten zu befüllen.

 

Die Benutzung der BayernID ist optional. Sie können die benötigten Daten in den folgenden Feldern auch selbst eingeben.  

Daten des Antragstellers
Angaben zum Kind

Hinweis

Die Kosten für Mehrwegwindeln werden nur für Kinder bezuschusst, die das 2. Lebensjahr noch nicht überschritten haben.

Nachweise
Bankverbindung

Hinweis
Der Landkreis Ostalläu gewährt für den Kauf von Mehrwegwindeln einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 50 % der Kaufsumme, max. 50 Euro pro Kind.
Nachdem der Landkreis Ihren Antrag bewilligt hat, erhalten Sie den Zuschuss auf das angegebene Bankkonto überwiesen.

Sonstiges

Hinweis zum Datenschutz
Als verantwortliche Stelle sind wir als Landkreis Ostallgäu gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtet, Sie ausführlich über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu informieren. Die hierfür geltenden Datenschutzhinweise stehen Ihnen über Internet: https://www.landkreis-ostallgaeu.de/datenschutzhinweise.html zur Einsicht bereit und werden Ihnen auf Anfrage auch gerne zugestellt.