Antrag auf Zulassung eines Bootes
(Dauer- oder Feriengenehmigung)

zum Befahren des Forggensees

Art des Antrages
Bootseigen-tümer/in
Bootstandort
Bootskörper
Nachweise
Wasser-gesetze
Sonstiges
Zusammen-fassung
all fields marked with a (*) are required and must be filled out

Allgemeine Hinweise


Der Forggensee liegt im Eigentum des Freistaates Bayern und wird durch das Wasserwirtschaftsamt Kempten verwaltet. Für die Nutzung des Sees können jährliche Gebühren anfallen. Bitte wenden Sie sich bei Fragen hierzu direkt an das Wasserwirtschaftsamt, Tel. 0831 / 52 610 – 0

 

Für Antrag auf Genehmigung bzw. Zulassung eines Bootes werden folgende Unterlagen benötigt und müssen im Antragsprozess hochgeladen werden:

  • ggf. Kaufvertrag/Rechnung oder andere eigentumsbegründende Unterlagen
  • ggf. bisherige Zulassung
  • ggf. Konformitätserklärung
  • ggf. TÜV-Prüfbericht des Hilfsmotors, sofern dieser ein 2-Takt-Motor ist

Formulardaten laden

Sofern Sie bereits zwischengespeicherte Formulardaten haben, die Sie weiter bearbeiten möchten, können Sie diese mit der folgenden Schalfläche laden.

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Was möchten Sie beantragen?

Die Auswahloption "Beantragung weiterer Zeitäume" dient zur Beantragung weiterer Gültigkeitszeiträume eines bestehenden Antrags. Es wird geprüft ob ein Anspruch auf weitere Zeiträume besteht.

Hinweis
Insgesamt sind maximal 4 Kalenderwochen (immer Mo - So) im laufenden Kalenderjahr zulässig. Der Gültigkeitszeitraum kann in insgesamt vier Einzelblöcke unterteilt werden. Eine spätere Beantragung von Einzelblöcken ist möglich.
Der Forggensee kann in der Zeit vom 01.06.- 15.10. eines jeden Jahres befahren werden.

Hinweis
Dies können unterschiedliche Bootskörper sein, wie Sportboote, Ruderboote oder Schlauchboote. Atypische Wasserfahrzeuge (z. B. motorisierte Kajaks und Kanus, E-Foils o. ä.) sind nicht genehmigungsfähig.


Bitte geben Sie Ihre gewünschten Gültigkeitszeiträume an.

"~~" wird zur Umwandlung von NaN in 0 verwendet.  geteilt durch 1000, da sonst Integer-Overflow entsteht

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

Quelle der Identitätsprüfung

(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Feld zum Steuern der Anzeige für "Ihre persönlichen Daten". Blendet das Fieldset für die Anzeige der persönlichen Daten aus, wenn der Wert ungleich true ist und der Wert des Feldes "IsOrganization" ebenfalls einer Wert ungleich true hat. (Realisierung über zusätzlich eingebundenes JS)

Feld zum Steuern der Anzeige für "Ihre persönlichen Daten". Blendet das Fieldset für die Anzeige der persönlichen Daten aus, wenn der Wert ungleich true ist und der Wert des Feldes "IsOrganization" ebenfalls einer Wert ungleich true hat. (Realisierung über zusätzlich eingebundenes JS)

Automatisches Ausfüllen

Sie können Ihr Bürgerkonto (BundID oder BayernID) bzw. Ihr Elster Unternehmenskonto nutzen, um dieses Formular automatisch mit den dort hinterlegten persönlichen bzw. organisationsbezogenen Daten zu befüllen.
Sofern Sie sich als Privatperson ein Nutzerkonto anlegen möchten, empfehlen wir Ihnen die BundID.

 

Alternativ können Sie dieses Formular auch ohne Anmeldung nutzen, in diesem Fall müssen Sie ihre persönlichen Angaben in den folgenden Feldern selbst eingeben. 

Weitere Informationen zur BayernID erhalten Sie hier

Weitere Informationen zum Elster Unternehmenskonto erhalten Sie hier

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Automatisches Ausfüllen

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Sofern Sie sich als Privatperson ein Nutzerkonto anlegen möchten, empfehlen wir Ihnen die BundID.

 

Alternativ können Sie dieses Formular auch ohne Anmeldung nutzen, in diesem Fall müssen Sie ihre persönlichen Angaben in den folgenden Feldern selbst eingeben. 

Weitere Informationen zur BayernID erhalten Sie hier

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Antragsteller/in (Bootseigentümer/in)

Hinweis

Diese Person ist Hauptansprechpartner und Empfänger der Genehmigung und Rechnung. Sollten mehrere Bootseigentümer bestehen, so können diese unterhalb mit angegeben werden.

Bootseigner sind alle Eigentümer des Bootes (i. d. R. die Personen, die im Kaufvertrag genannt sind)

weitere/r Bootseiger/in

Außer dem Bootseigentümer können noch bis zu 3 weitere Personen in die Genehmigung eingetragen werden. Diese dürfen das Boot selbstständig (ohne Anwesenheit des Genehmigungsinhabers) führen. Gemäß § 4 der BaySchiffV darf dies nur Familienangehörigen gestattet werden.

Weitere Schiffsführer (Bootsgemeinschaft)

Es muss ein Verwandschaftverhältnis zu einem der Bootseigner bestehen

Allgemeine Angaben zum Boot

Feriengenehmigung

Dauergenehmigung

Hinweis
eine Doppelkennzeichnung ist nicht zulässig. Deshalb kann das bestehende Kennzeichen übernommen werden.
Die bisherige Zulassung wird zur Genehmigung benötigt und muss im Schritt "Nachweise" hochgeladen werden.

Bootskörper

Hinweis

Länge x Breite (Maßzahl) des Bootes darf nicht über 21 liegen! Errechnete Maßzahl:

Segelboot mit folgender Ausstattung
Motor

Es können ausschließlich Elektromotoren bis 20 kW Leistung zugelassen werden.

Hinweis

Die Leistung des Motors darf 20kW nicht übersteigen.

Hilfsmotor

Es können ausschließlich Motoren bis 20 kW Leistung zugelassen werden.

Hinweis

Die Leistung des Hilfsmotors darf 20kW nicht übersteigen.

Hinweis

Segelboote mit 2-Takt-Hilfsmotor sind gemäß § 19 BaySchiffV zulassungspflichtig, weshalb alle 5 Jahre eine TÜV-Untersuchung zu erfolgen hat. Sollte kein aktueller Untersuchungsnachweis vorliegen, werden sie automatisch zum nächsten TÜV-Termin (Sammeltermin findet i. d. R. im Juli statt) geladen.

Ausrüstung

Es ist pro Person ein Rettungsmittel mitzuführen.

Nachweise zu Ihrem Antrag

Hinweis

Die Vorlage einer Konformitätserklärung ist zwingend erforderlich, sofern das Boot bzw. der Motor nach 1998 gebaut wurde.

Durch die Konformitätserklärung bestätigt der Hersteller, dass das Boot bzw. der Motor den EU-Richtlinien entspricht. Die Erklärung finden sie meist im Handbuch bzw. auf der Homepage des Herstellers. Oft gilt die Erklärung für mehrere unterschiedliche Modelle.

Eigentumbsgründende Unterlagen können ein Kaufvertrag oder eine Rechnung sein.

Weitere Dateien können z. B. sein:

  • TÜV-Niederschrift
  • Nachweis über Baujahr, Bauart und Bau-Nr. des Bootes/des Motors
  • Bestätigung des Herstellers/Verkäufers
Vollzug des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) und der Bayerischen Schifffahrtsverordnung (BaySchiffV)
Sonstiges

Wir behalten uns das Recht vor, in Ausnahmefällen den Bescheid dennoch in Papierform zuzustellen.

Wir behalten uns das Recht vor, in Ausnahmefällen den Bescheid dennoch in Papierform zuzustellen.

Hinweis zum Datenschutz
Als verantwortliche Stelle sind wir als Landkreis Ostallgäu gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtet, Sie ausführlich über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu informieren. Die hierfür geltenden Datenschutzhinweise stehen Ihnen über Internet: https://www.landkreis-ostallgaeu.de/datenschutzhinweise.html zur Einsicht bereit und werden Ihnen auf Anfrage auch gerne zugestellt.

Wie geht es jetzt weiter?

 

Nach erfolgreicher Übermittlung Ihres Antrages erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail.

Die Genehmigung wird Ihnen nach erfolgter Antragsbearbeitung postalisch zugestellt. Ihnen wird in diesem Zuge ein amtliches Kennzeichen zugeteilt, welches Sie sich selbst beschaffen müssen.


Bitte beachten Sie, dass die Genehmigung mitgeführt werden muss!

Die Ausstellung der dauerhaften Bootszulassung ist mit einmaligen Gebühren verbunden. Die Höhe der anfallenden Kosten belaufen sich je nach Art des Bootes zwischen 66 € und 150 €.

Die Abrechnung erfolgt gemeinsam mit Zustellung der Genehmigung.

Wie geht es jetzt weiter?

 

Nach erfolgreicher Übermittlung Ihres Antrages erhalten Sie eine Bestätigung an Ihr Bürgerportal-Postfach.

Die Genehmigung wird Ihnen nach erfolgter Antragsbearbeitung in Ihr Nutzerkonto-Postfach zugestellt. Ihnen wird in diesem Zuge ein amtliches Kennzeichen zugeteilt, welches Sie sich selbst beschaffen müssen.

Bitte beachten Sie, dass die Genehmigung in ausgedruckter Form mitgeführt werden muss!

Die Ausstellung der dauerhaften Bootszulassung ist mit einmaligen Gebühren verbunden. Die Höhe der anfallenden Kosten belaufen sich je nach Art des Bootes zwischen 66 € und 150 €.

Die Abrechnung erfolgt gemeinsam mit Zustellung der Genehmigung.

Wie geht es jetzt weiter?

 

Nach erfolgreicher Übermittlung Ihres Antrages erhalten Sie eine Bestätigung an Ihr Bürgerportal-Postfach.

Die Genehmigung wird Ihnen nach erfolgter Antragsbearbeitung in Ihr Elster Unternehmenskonto Postfach zugestellt. Ihnen wird in diesem Zuge ein amtliches Kennzeichen zugeteilt, welches Sie sich selbst beschaffen müssen.

Bitte beachten Sie, dass die Genehmigung in ausgedruckter Form mitgeführt werden muss!

Die Ausstellung der dauerhaften Bootszulassung ist mit einmaligen Gebühren verbunden. Die Höhe der anfallenden Kosten belaufen sich je nach Art des Bootes zwischen 66 € und 150 €.

Die Abrechnung erfolgt gemeinsam mit Zustellung der Genehmigung.

Wie geht es jetzt weiter?

 

Nach erfolgreicher Übermittlung Ihres Antrages erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail

Die Genehmigung wird Ihnen nach erfolgter Antragsbearbeitung gemeinsam mit dem Saisonkennzeichen postalisch zugestellt.

Bitte beachten Sie, dass die Genehmigung mitgeführt werden muss!

Die Ausstellung der Feriengenehmigung als Neubeantragung ist mit einer Gebühr in Höhe von 30 € bis 40 € verbunden, zuzüglich 10 € Auslage für das Kennzeichen. Werden die Wochen gesplittet, fallen pro gesplitteter Woche jeweils 10 € Auslagen für die Kennzeichen an. Die Abrechnung erfolgt gemeinsam mit Zustellung der Genehmigung. 

Für die Beantragung weiterer Zeiträume werden die selben Gebühren wie für eine Neubeantragung fällig.

Wie geht es jetzt weiter?

 

Nach erfolgreicher Übermittlung Ihres Antrages erhalten Sie eine Bestätigung an Ihr Bürgerportal-Postfach.

Die Genehmigung wird Ihnen nach erfolgter Antragsbearbeitung in Ihr Nutzerkonto-Postfach zugestellt. Das Saisonkennzeichen wird Ihnen postalisch zugestellt.

Bitte beachten Sie, dass die Genehmigung in ausgedruckter Form mitgeführt werden muss!

Die Ausstellung der Feriengenehmigung als Neubeantragung ist mit einer Gebühr in Höhe von 30 € bis 40 € verbunden, zuzüglich 10 € Auslage für das Kennzeichen.Werden die Wochen gesplittet, fallen pro gesplitteter Woche jeweils 10 € Auslagen für die Kennzeichen an. Die Abrechnung erfolgt gemeinsam mit Zustellung der Genehmigung.

Für die Beantragung weiterer Zeiträume werden die selben Gebühren wie für eine Neubeantragung fällig.

Sie können Ihre bisher gemachten Angaben lokal auf Ihrem Gerät zwischenspeichern, um die Bearbeitung zu einem späteren Zeitpunkt fortzusetzen. Die Datei wird in Ihrem "Downloads"-Verzeichnis abgelegt.

Bitte beachten Sie, das keine hochgeladenen Dateien zwischengespeichert werden. Diese müssen gegebenenfalls beim Fortsetzen der Bearbeitung erneut hochgeladen werden.

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