Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe

Grunddaten
Mittagessen
Ausflüge
Teilhabe
Schulbedarf
Lern-förderung
Schüler-beförderung
Sonstiges
Zusammen-fassung
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Die verschiedenen Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT), auch Bildungspaket genannt, unterstützen Kinder und Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen. Mit diesen Leistungen kann Ihr Kind Angebote in Schule und Freizeit nutzen, wenn Sie sich die Kosten dafür ansonsten nicht leisten könnten.

 

Leistungen zur Bildung und Teilhabe bekommen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus einer Haushaltsgemeinschaft, die eine der folgenden Sozialleistungen beziehen:


Bürgergeld (Arbeitslosengeld II) vom Jobcenter,


Wohngeld durch die Wohngeldstelle,


Kinderzuschlag von der Familienkasse,


Sozialhilfe oder Grundsicherung nach dem SGB XII,

 

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).

 

 

Leistungen der Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft können übernommen werden für Kinder und Jugendliche, die noch nicht 18 Jahre alt sind.


Die übrigen Leistungen können für Personen bis zu einem Alter von 24 Jahren übernommen werden, wenn diese eine Kindertageseinrichtung oder eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.

 

Bitte geben Sie an, für welches Kind, welchen Jugendlichen oder jungen Erwachsenen die Leistungen beansprucht werden. Es können hier mehrere Leistungen ausgewählt werden.
Bitte beachten Sie: Für jedes Kind oder Jugendlichen oder jungen Erwachsenen ist eine eigene Bedarfsanzeige bzw. ein eigener Antrag zu stellen.

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

Quelle der Identitätsprüfung

(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Feld zum Steuern der Anzeige. Blendet Fieldset für die Anzeige der personenbezogenen Daten aus, wenn der Wert ungleich true ist. Wird dieses Feld entfernt, dann wird die Sichtbarkeit des Fieldsets zur Laufzeit nicht beeinflusst (Das Fieldset ist dann je nach Konfiguration im Designer ein- oder ausgeblendet). 

Formulardaten laden

Sofern Sie bereits zwischengespeicherte Formulardaten haben, die Sie weiter bearbeiten möchten, können Sie diese mit der folgenden Schalfläche laden.

✔ Ihre Formulardaten wurden geladen

Automatisches Ausfüllen

Sie können Ihr Bürgerkonto (BundID oder BayernID) nutzen, um dieses Formular automatisch mit den dort hinterlegten persönlichen Daten zu befüllen.
Sofern Sie sich als Privatperson ein Nutzerkonto anlegen möchten, empfehlen wir Ihnen die BundID.

 

Alternativ können Sie dieses Formular auch ohne Anmeldung nutzen, in diesem Fall müssen Sie ihre persönlichen Angaben in den folgenden Feldern selbst eingeben. 

Weitere Informationen zur BundID erhalten Sie hier

Weitere Informationen zur BayernID erhalten Sie hier

Art des Antrages
Daten des Antragstellers
zu vertretende Person
Sozialleistungen

Wird benötigt, um den Block der Schulbestätigung unter "persönlicher Schulbedarf" einzublenden, sofern oberhalb angekreuzt wird, dass Leistungen nach dem AsylbLG bezogen werden.

Für folgendes Kind

Folgende Leistungen zur Bildung und Teilhabe sollen in Anspruch genommen werden:

Hinweis

Einige Einrichtungen können den Nachweis unter diesem Link auch elektronisch erbringen, dieser wird dann direkt an das Landratsamt übermittelt. Ob dies bei der angegebenen Einrichung möglich ist, ist bei der Einrichtung selbst zu erfragen. Bitte beachten Sie, dass Sie keinen Anspruch darauf haben, dass der Nachweis von der Einrichtung elektronisch für Sie erbracht wird.

Hinweis

 

Da Sie Leistungen nach dem SGB II beziehen, ist für Klassenfahrten/Ausflüge das Jobcenter zuständig.

Für Kinder in einer Tageseinrichtung oder Schüler können die tatsächlichen Aufwendungen für eintägige Schulausflüge oder mehrtägige Klassenfahrten gewährt werden.

Die Kosten sollen an das folgende Konto der Schule/Kindertageseinrichtung überwiesen werden:

Bitte bei ausländischer Bankverbindung ergänzen

Bitte lassen Sie uns eine Bestätigung über den Ausflugstermin und über die Kosten des Ausflugs zukommen oder einen Elternbrief mit diesen Informationen.
Sie können die Bestätigung unter diesem Link digital nachreichen.
Wenn Ihr Kind nicht am Schulausflug oder der mehrtägigen Klassenfahrt teilnimmt, stimmen Sie zu, dass die Schule den bezahlten Betrag in entsprechender Höhe an das Landratsamt Ostallgäu - Bildung und Teilhabe - zurücküberweist und von den Eltern keine Rückforderung erfolgt.

Hinweis

Einige Schulen/Einrichtungen können den Nachweis unter diesem Link auch elektronisch erbringen, dieser wird dann direkt an das Landratsamt übermittelt. Ob dies bei der angegebenen Schule/Einrichung möglich ist, ist bei der Schule/Einrichtung selbst zu erfragen. Bitte beachten Sie, dass Sie keinen Anspruch darauf haben, dass der Nachweis von der Schule/Einrichtung elektronisch für Sie erbracht wird.

Hinweis

 

Leistungen für die Teilnahme an sozialen, kulturellen oder sportlichen Veranstaltungen in der Gemeinschaft (bis zu einem Alter von 17 Jahren) Mitgliedsbeiträge für Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit (z.B. Sportverein, Pfadfinder etc.), Unterricht in künstlerischen Fächern (z.B. Musik, Chor, Theater-Gruppe etc.), Teilnahme an Freizeiten, bis zu einem Jahreshöchstbetrag von 180,00 Euro / monatlich 15,00 Euro.
Bei Leistungen die diesen Höchstbetrag überschreiten, ist dank einer Kooperation mit der Kinderbrücke Allgäu eine freiwillige Zusatzförderung (ohne Rechtsanspruch) bis zu einem Jahreshöchstbetrag von 600,00 Euro / monatlich 50,00 Euro.

Strtaße und Hausnummer

Bitte bei ausländischer Bankverbindung ergänzen

Hinweis

Einen Vordruck für die Vereins-/Anbieterbestätigung finden Sie hier. Die Bestätigung muss vom Verein unterzeichnet sein.
Einige Vereine/Anbieter können den Nachweis unter diesem Link auch elektronisch erbringen, dieser wird dann direkt an das Landratsamt übermittelt. Ob dies beim angegebenen Verein/Anbieter möglich ist, ist beim Verein/Anbieter selbst zu erfragen. Bitte beachten Sie, dass Sie keinen Anspruch darauf haben, dass der Nachweis vom Verein/Anbieter elektronisch für Sie erbracht wird.

Hinweis
Die von Ihnen beantragten Kosten liegen über dem gesetzlichen Höchstbetrag, deshalb kann eine zusätzliche Förderung bei der Kinderbrücke Allgäu beantragt werden. Bitte beachten Sie, dass dafür kein Rechtsanspruch besteht.

 

Die Antragsstellung werden wir für Sie übernehmen, sofern Sie ein Einverständnis zur Datenübermittlung an die Kinderbrücke Allgäu erteilen.

Hinweis

 

Da Sie Leistungen nach dem SGB II beziehen, ist für den Schulbedarf das Jobcenter zuständig.

Hinweis

 

Nur bei Bezug von Wohngeld, Kinderzuschlag, SGB XII oder Asylbewerberleistungen!

 

Für den persönlichen Schulbedarf besteht bei Bezug von Wohngeld, Kinderzuschlag oder Bezug von SGB XII-Leistungen ein Anspruch auf:

 

Der erste Teilbetrag wird  im August eines Jahres zum Schulanfang ausbezahlt,

 

Der zweite Teilbetrag wird im Februar eines Jahres zum Schulhalbjahr ausbezahlt.

Aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben ist eine Schulbestätigung notwendig. Sie können diese unterhalb hochladen

Hinweis

Einen Vordruck für die Schulbestätigung finden Sie hier. Die Bestätigung muss von der Schule unterzeichnet sein.
Einige Schulen können den Nachweis unter diesem Link auch elektronisch erbringen, dieser wird dann direkt an das Landratsamt übermittelt. Ob dies bei der angegebenen Schule möglich ist, ist beim der Schule selbst zu erfragen. Bitte beachten Sie, dass Sie keinen Anspruch darauf haben, dass der Nachweis vom von der Schule elektronisch für Sie erbracht wird.

Der Schulbedarf für das angegebene Schuljahr soll auf das folgende Konto überwiesen werden:

Bitte bei ausländischer Bankverbindung ergänzen

Der Schulbedarf für das angegebene Schuljahr soll auf die folgende Bezahlkarte überwiesen werden:

Bitte Zeugnis, Bestätigung des Schullehrers und mindestens zwei Angebote von Lerninstituten/Nachhilfelehrern beifügen, aus denen die Notwendigkeit und der Umfang der Lernförderung hervorgehen.

Einen Vordruck für die Lehrerbestätigung finden Sie hier. Diese muss vom Fach- oder Klassenlehrer vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein.

 

Die Kosten für eine Schülerbeförderung müssen vorrangig bei der Schülerbeförderung (08342/911-447) des Landratsamt Ostallgäu beantragt werden.

Bitte wenden Sie sich für die Beantragung an die Schülerbefördung (Tel.: 08342/911-447)

Die Beantragung erfolgt für folgende Strecke:

Hinweis
Bitte geben Sie mindestens eine Leistung zur Bildung und Teilhabe an, die beantragt werden soll.

Sonstiges

Nachzureichende Unterlagen
 

Sie haben angegeben die folgenden Unterlagen nachreichen zu wollen. Vor Eingang dieser Unterlagen, kann der Antrag nicht genehmigt werden!

  • Vollmacht zur Vertretung
  • Bewilligungsbescheid für die Leistungen des SGB II (Jobcenter)
  • Bewilligungsbescheid für das Wohngeld
  • Bewilligungsbescheid für den Kinderzuschlag
  • Bewilligungsbescheid für die Leistungen des SGB XII (Sozialhilfe)
  • Bewilligungsbescheid für die Leistungen des AsylbLG
  • Bestätigung der Einrichtung für das gemeinschaftliche Mittagessen
  • Bewilligungsbescheid für Leistungen anderer Stellen (z.B. Bezirk Schwaben, Jugendamt, etc.) für das gemeinschaftliche Mittagessen
  • Elternbrief oder Ausflugbestätigung der Klassenfahrt / des Ausfluges
  • Vereins-/Anbeiterbestätigung für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
  • Schulbestätigung für den persönlichen Schulbedarf
  • letztes Zeugnis des betroffenen Kindes (für die Lernförderung)
  • Bestätigung des Lehrers für die Notwendigkeit der Lernförderung
  • zwei Angebote von unterschiedlichen Lerninstituten zur Lernförderung
  • ein weiteres Angebot eines Lerninstitutes zur Lernförderung

Sie können die Unterlagen auch digital unter diesem Link einreichen.

Wir behalten uns das Recht vor, in Ausnahmefällen den Bescheid dennoch in Papierform zuzustellen.

Hinweis zum Datenschutz
Als verantwortliche Stelle sind wir als Landkreis Ostallgäu gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtet, Sie ausführlich über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu informieren. Die hierfür geltenden Datenschutzhinweise stehen Ihnen über Internet: https://www.landkreis-ostallgaeu.de/datenschutzhinweise.html zur Einsicht bereit und werden Ihnen auf Anfrage auch gerne zugestellt.

Rechtliche Hinweise:

 

Personen, die Leistungen zur Bildung und Teilhabe erhalten, sind mitwirkungspflichtig: Das bedeutet, alle Angaben im Erhebungsbogen und in den hier zueingereichten Anlagen müssen richtig und vollständig sein. Änderungen, die nach diesen Angaben eintreten und sich auf die Leistungen auswirken können (z. B. Arbeitsaufnahme, Umzug), sind unverzüglich mitzuteilen.

 

Das Ende des Leistungsbezuges von Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung nach SGB XII, Wohngeld, Kinderzuschlag und Asylleistungen ist durch den Leistungsberechtigten/gesetzlichen Vertreter unverzüglich mitzuteilen.

 
Bei Überzahlung von Leistungen aus den Bildungspakten aufgrund eines Verstoßes gegen diese Mitteilungspflicht ist das Landratsamt Ostallgäu berechtigt, überzahlte Leistungen zurück zu fordern!

 

Ihre Angaben werden aufgrund der  §§ 60 – 65 SGB I und der §§ 67 a, b, c SGB X für die Leistungen nach dem SGB II / XII erhoben. Die Daten unterliegen dem Sozialgeheimnis.

 

Werden Kontoauszüge vorgelegt, dürfen bei Ausgaben (nicht jedoch bei Einnahmen) Verwendungszweck und Empfänger einer Überweisung (nicht aber deren Höhe) geschwärzt werden, wenn es sich um besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 Abs. 1 Datenschutzgrundverordnung) handelt.

Bei Rückfragen können Sie sich an die jeweiligen Sachbearbeiter(innen) wenden, Abhängig vom Nachname des Kindes:

  • Frau Brauer (Buchst. A - Al):
    08342 / 911-403
    Mo, Di, Mi und Fr von 8:00 bis 12:00 Uhr
     
  • Frau Hofbauer (Buchst. Am - Bo):
    08342 / 911-259
    Mo, Di und Do von 8:00 bis 12:00 Uhr
     
  • Frau Pleier (Buchst. Bp - J):
    08342 / 911-513
    Mo bis Fr von 8:00 bis 12:00 Uhr
     
  • Frau Frei (Buchst. K - Pf):
    08342 / 911-869
    Mo bis Fr von 8:00 bis 12:00 Uhr
     
  • Frau Flusche (Buchst. Pg - Z):
    08342 / 911-198
    Mo bis Fr. von 8:00 bis 12:00 Uhr

Sie können Ihre bisher gemachten Angaben lokal auf Ihrem Gerät zwischenspeichern, um die Bearbeitung zu einem späteren Zeitpunkt fortzusetzen. Die Datei wird in Ihrem "Downloads"-Verzeichnis abgelegt.

Bitte beachten Sie, das keine hochgeladenen Dateien zwischengespeichert werden. Diese müssen gegebenenfalls beim Fortsetzen der Bearbeitung erneut hochgeladen werden.

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