Die verschiedenen Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT), auch Bildungspaket genannt, unterstützen Kinder und Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen. Mit diesen Leistungen kann Ihr Kind Angebote in Schule und Freizeit nutzen, wenn Sie sich die Kosten dafür ansonsten nicht leisten könnten.
Leistungen zur Bildung und Teilhabe bekommen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus einer Haushaltsgemeinschaft, die eine der folgenden Sozialleistungen beziehen:
Bürgergeld (Arbeitslosengeld II) vom Jobcenter,
Wohngeld durch die Wohngeldstelle,
Kinderzuschlag von der Familienkasse,
Sozialhilfe oder Grundsicherung nach dem SGB XII,
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
Leistungen der Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft können übernommen werden für Kinder und Jugendliche, die noch nicht 18 Jahre alt sind.
Die übrigen Leistungen können für Personen bis zu einem Alter von 24 Jahren übernommen werden, wenn diese eine Kindertageseinrichtung oder eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.
Bitte geben Sie an, für welches Kind, welchen Jugendlichen oder jungen Erwachsenen die Leistungen beansprucht werden. Es können hier mehrere Leistungen ausgewählt werden.
Bitte beachten Sie: Für jedes Kind oder Jugendlichen oder jungen Erwachsenen ist eine eigene Bedarfsanzeige bzw. ein eigener Antrag zu stellen.