Anzeige einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen - gem. § 40 AwSV

all fields marked with a (*) are required and must be filled out

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

Quelle der Identitätsprüfung

(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Feld zum Steuern der Anzeige für "Ihre persönlichen Daten". Blendet das Fieldset für die Anzeige der persönlichen Daten aus, wenn der Wert ungleich true ist und der Wert des Feldes "IsOrganization" ebenfalls einer Wert ungleich true hat. (Realisierung über zusätzlich eingebundenes JS)

Feld zum Steuern der Anzeige. Blendet Fieldset für organisationsbezogene Daten aus, wenn IsOrganization nicht den Wert true hat

Formulardaten laden

Sofern Sie bereits zwischengespeicherte Formulardaten haben, die Sie weiter bearbeiten möchten, können Sie diese mit der folgenden Schalfläche laden.

✔ Ihre Formulardaten wurden geladen

Automatisches Ausfüllen

Sie können Ihr Bürgerkonto (BundID oder BayernID) bzw. Ihr Elster Unternehmenskonto nutzen, um dieses Formular automatisch mit den dort hinterlegten persönlichen Daten zu befüllen.
Sofern Sie sich als Privatperson ein Nutzerkonto anlegen möchten, empfehlen wir Ihnen die BundID.

 

Alternativ können Sie dieses Formular auch ohne Anmeldung nutzen, in diesem Fall müssen Sie ihre persönlichen Angaben in den folgenden Feldern selbst eingeben. 

Weitere Informationen zur BundID erhalten Sie hier

Weitere Informationen zum Elster Unternehmenskonto erhalten Sie hier

Weitere Informationen zur BayernID erhalten Sie hier

Daten des Antragstellers

Hinweis

Sie haben sich mit einem Personalausweis oder einem persönlichen Elster Zertifikat angemeldet und können deshalb nur einen Antrag als Privatperson stellen. Um einen gewerblichen Antrag zu stellen, melden Sie sich bitte mit einem Elster Unternehmenskonto am Formular an.

Grund der Antragsstellung
Anlagenbetreiber/Anlagenbetreiberin

Anlagenbetreiber

Ansprechpartner

Anlagenstandort
Ausführende Firma

Ansprechpartner

Weitere Angaben

Die Gefährdungsklasse von Heizöl ist WGK 2.

Hinweise:

  • Wer eine nach § 46 Abs. 2 oder Abs. 3 AwSV prüfpflichtige Anlage errichten oder wesentlich ändern will oder an dieser Anlage Maßnahmen ergreifen will, die zu einer Änderung der Gefährdungsstufe nach § 39 Abs. 1 AwSV führen, hat dies der zuständigen Behörde mindestens sechs Wochen im Voraus schriftlich anzuzeigen (§ 40 Abs. 1 AwSV).

 

  • Soll eine Anlage zum Lagern von Silagesickersaft mit einem Volumen von mehr als 25 Kubikmetern, eine sonstige JGS-Anlage mit einem Gesamtvolumen von mehr als 500 Kubikmetern oder eine Anlage zum Lagern von Festmist oder Silage mit einem Volumen von mehr als 1 000 Kubikmetern errichtet, stillgelegt oder wesentlich geändert werden, hat der Betreiber dies der zuständigen Behörde mindestens sechs Wochen im Voraus schriftlich anzuzeigen. Satz 1 gilt nicht für das Errichten von Anlagen, die einer Zulassung im Einzelfall nach anderen Rechtsvorschriften bedürfen oder diese erlangt haben, sofern durch die Zulassung auch die Erfüllung der Anforderungen dieser Verordnung sichergestellt wird (Ziffer 6.1 der Anlage 7 der AwSV)

 

Inbetriebnahmeprüfung:

 

Anlagen für die eine „Inbetriebnahmeprüfung durch einen AwSV-Sachverständigen / eine AwSV-Sachverständige erforderlich ist sind u.a.:

  • Alle unterirdische Anlagen.
  • Alle oberirdische Anlagen mit flüssigen oder gasförmigen wassergefährdenden Stoffen einschließlich Heizölverbraucheranlagen ab der Gefährdungsstufe B.  

 

Bei Stoffen der Wassergefährdungsklasse 2 (z.B. Diesel oder Heizöl) ist die Gefährdungsstufe B bei einem Volumen von mehr als 1.000 Litern erreicht.

 

Listen aller Anlagen für die eine „Inbetriebnahmeprüfung“ erforderlich ist können Sie hier einsehen: (Anlage 5 zur AwSV / Anlage 6 zur AwSV)

 

Bitte übersenden Sie den von einem AwSV-Sachverständigen / einer AwSV-Sachverständigen ausgestellten Prüfbericht über die durchgeführte „Inbetriebnahmeprüfung“ anschließend an das Landratsamt Aschaffenburg – FB 52 „Wasser- und Bodenschutz“.

* Sollte sich die Errichtung der Anlage verzögern, bitten wir um entsprechende Mitteilung.

Sonstiges

Wir behalten uns das Recht vor, in Ausnahmefällen den Bescheid dennoch in Papierform zuzustellen.

Wir behalten uns das Recht vor, in Ausnahmefällen den Bescheid dennoch in Papierform zuzustellen.

Hinweis zum Datenschutz
Als verantwortliche Stelle sind wir als Landkreis Ostallgäu gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtet, Sie ausführlich über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu informieren. Die hierfür geltenden Datenschutzhinweise stehen Ihnen über Internet: https://www.landkreis-ostallgaeu.de/datenschutzhinweise.html zur Einsicht bereit und werden Ihnen auf Anfrage auch gerne zugestellt.

Sie können Ihre bisher gemachten Angaben lokal auf Ihrem Gerät zwischenspeichern, um die Bearbeitung zu einem späteren Zeitpunkt fortzusetzen. Die Datei wird in Ihrem "Downloads"-Verzeichnis abgelegt.

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