Antrag auf Erteilung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis mit Zulassungsfiktion nach Art. 70 i. V. m. Art. 15 BayWG

bei Grundwassernutzungen zum Betrieb einer Wärmepumpenanlage oder Erdwärmesondenanlage < 50 kW

all fields marked with a (*) are required and must be filled out

Hinweis auf zwingend benötigte Unterlagen

Für diesen Antrag werden folgende Unterlagen benötigt und müssen am Ende des Formulars hochgeladen werden:

  • Gutachten eines privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft (PSW)
  • Übersichtlageplan M 1:25000
  • Flurkarte M 1:1000 mit Flurnummer, Gemarkung und Lage der Bohrpunkte sowie skizziertem Rohrleitungsverlauf der Haupt- und Sammelleitungen
  • (voraussichtliche) Bohrprofile, Schichtenverzeichnisse und Ausbaupläne der Brunnen
  • ggf. Zertifikat Bohrfirma

Die Dokumente können im Format PDF oder JPG hochgeladen werden.

Max. Größe 10 MB pro Datei.

Hinweise zur Bescheidzustellung


Für die elektronische Bescheidzustellung werden keine Gebühren erhoben.

Sollten Sie keine elektronische Bescheidzustellung wünschen, können Sie uns die Unterlagen entweder in Papierform nachreichen, oder wir erstellen einen Kostenpflichtigen Ausdruck für Sie. Die Gebühr beträgt hierbei in der Regel etwa 10 € und wird nach Blättern im doppelseitigen Druck abgerechnet. Die genauen Gebühren können SIe der Ziffer 1.2.2.1 ff der Verordnung über den Erlass des Kostenverzeichnisses zum Kostengesetz entnehmen.

 

Wir empfehlen deshalb eine Bescheidzustellung an Ihre BayernID, oder Ihr Elster Unternehmenskonto. Auf expliziten Wunsch kann der Bescheid auch per E-Mail zugestellt werden.

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

Quelle der Identitätsprüfung

(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Feld zum Steuern der Anzeige für "Ihre persönlichen Daten". Blendet das Fieldset für die Anzeige der persönlichen Daten aus, wenn der Wert ungleich true ist und der Wert des Feldes "IsOrganization" ebenfalls einer Wert ungleich true hat. (Realisierung über zusätzlich eingebundenes JS)

Feld zum Steuern der Anzeige. Blendet Fieldset für organisationsbezogene Daten aus, wenn IsOrganization nicht den Wert true hat

Formulardaten laden

Sofern Sie bereits zwischengespeicherte Formulardaten haben, die Sie weiter bearbeiten möchten, können Sie diese mit der folgenden Schalfläche laden.

✔ Ihre Formulardaten wurden geladen

Automatisches Ausfüllen

Sie können Ihr Bürgerkonto (BundID oder BayernID) bzw. Ihr Elster Unternehmenskonto nutzen, um dieses Formular automatisch mit den dort hinterlegten persönlichen Daten zu befüllen.
Sofern Sie sich als Privatperson ein Nutzerkonto anlegen möchten, empfehlen wir Ihnen die BundID.

 

Alternativ können Sie dieses Formular auch ohne Anmeldung nutzen, in diesem Fall müssen Sie ihre persönlichen Angaben in den folgenden Feldern selbst eingeben. 

Weitere Informationen zur BundID erhalten Sie hier

Weitere Informationen zum Elster Unternehmenskonto erhalten Sie hier

Weitere Informationen zur BayernID erhalten Sie hier

Daten des Antragstellers

Hinweis

Sie haben sich mit einem Personalausweis oder einem persönlichen Elster Zertifikat angemeldet und können deshalb nur einen Antrag als Privatperson stellen. Um einen gewerblichen Antrag zu stellen, melden Sie sich bitte mit einem Elster Unternehmenskonto am Formular an.

Geografische Gegebenheiten
Systemart
Angaben zur Bohr- und Brunnenbaufirma

für eventuelle Rückfragen

Angaben zum Fachbüro
Angaben zum Vorhaben

Verwendungszweck

Grundwassernutzung bis max. 20 Jahre nach Beginn der Grundwassernutzung

Angaben zu der/den Bohrung/en

bei Spülbohrverfahren

Bei Bohrtiefen über 100m Tiefe müssen Sie zusätzlich das Bergamt Südbayern in München beteiligen.

Bei Bohrtiefen über 100m Tiefe müssen Sie zusätzlich das Bergamt Südbayern in München beteiligen.

Zeitraum
Angaben zu Sondenauslegung, -ausbau und -betrieb

Bei Bohrtiefen über 100m Tiefe müssen Sie zusätzlich das Bergamt Südbayern in München beteiligen.

Angaben zur Wärmepumpe
Benötigte Anlagen
Dokumentation nach Fertigstellung der Wärmepumpe/Erdwärmesonde

Folgende Hinweise sind zu beachten:

  • Für die Anlage ist eine Bauabnahme gemäß Art. 61 BayWG durch einen Privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft (PSW mit dem Anerkennungsbereich Thermische Nutzung) durchzuführen. Die Unterlagen sind dem Landratsamt Ostallgäu innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme der Anlage unaufgefordert vorzulegen.
     
  • Der Bauherr bzw. die Bauherrin und das Bohrunternehmen verpflichten sich, nicht von den angegebenen Größenordnungen und Verfahrensweisen abzuweichen und garantieren, bei der Durchführung der Arbeiten die anerkannten Regeln der Technik einzuhalten, um negative Beeinträchtigungen des Untergrundes und/oder des Grundwassers nachhaltig zu vermeiden.
     
  • Bei Erdwärmesonden: Grundlage für die Ausführung der Arbeiten ist der „Leitfaden für die Erstellung von Erdwärmesonden“, die VDI-Richtlinie 4640 „Termische Nutzung des Untergrundes“ und die einschlägigen Merkblätter des Bayer. Landesamtes für Umwelt (LfU). Bei notwendigen Abweichungen vom Bohrprogramm, wesentliche Abweichungen von der im Antrag angegebenen Schichtenfolge bzw. den erwarteten Grundwasserverhältnissen un dbei auftretenden Störungen während des Arbeitsablaufes sind das Landratsamt Ostallgäu und das Wasserwirtschaftsamt Kempten unverzüglich zu verständigen.
     
  • Die Stilllegung der Wärmepumpe / Erdwärmesondenanlage und Nutzungsänderungen (z. B. Erhöhung der Heizleistung, Nutzung zu Kühlzwecken oder Austausch der Wärmepumpe bzw. des Kältemittels) ist dem Landratsamt Ostallgäu unaufgefordert anzuzeigen. 
     
  • Alle Rechte, Pflichten und Befugnisse gehen auf einen neuen Eigentümer (Besitz- und Rechtsnachfolger) über, wenn die gesamte Anlage übertragen wird und das Landratsamt Ostallgäu dem Rechtsübergang schriftlich zustimmt. 
Sonstiges

Wir behalten uns das Recht vor, in Ausnahmefällen den Bescheid dennoch in Papierform zuzustellen.

Wir behalten uns das Recht vor, in Ausnahmefällen den Bescheid dennoch in Papierform zuzustellen.

Hinweis

 

Aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben ist eine Bescheiderstellung in Papier notwendig.

Sie können uns die Unterlagen entweder in Papierform nachreichen, oder wir erstellen einen Kostenpflichtigen Ausdruck für Sie. Die Gebühr beträgt hierbei in der Regel etwa 10 € und wird nach Blättern im doppelseitigen Druck abgerechnet. Die genauen Gebühren können SIe der Ziffer 1.2.2.1 ff der Verordnung über den Erlass des Kostenverzeichnisses zum Kostengesetz entnehmen.

Bitte senden Sie die Unterlagen innerhalb von zwei Wochen an die folgende Adresse:

Landratsamt Ostallgäu
Untere Wasserrechtsbehörde
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf

Hinweis zum Datenschutz
Als verantwortliche Stelle sind wir als Landkreis Ostallgäu gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtet, Sie ausführlich über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu informieren. Die hierfür geltenden Datenschutzhinweise stehen Ihnen über Internet: https://www.landkreis-ostallgaeu.de/datenschutzhinweise.html zur Einsicht bereit und werden Ihnen auf Anfrage auch gerne zugestellt.

Sie können Ihre bisher gemachten Angaben lokal auf Ihrem Gerät zwischenspeichern, um die Bearbeitung zu einem späteren Zeitpunkt fortzusetzen. Die Datei wird in Ihrem "Downloads"-Verzeichnis abgelegt.

Bitte beachten Sie, das keine hochgeladenen Dateien zwischengespeichert werden. Diese müssen gegebenenfalls beim Fortsetzen der Bearbeitung erneut hochgeladen werden.

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