Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis nach Art. 15 Abs. 1 BayWG
zur Errichtung und Betrieb einer Erdwärmesondenanlage > 50 kW oder in einem tieferen Grundwasserstockwerk

all fields marked with a (*) are required and must be filled out

Notwendige Unterlagen:

 

Wir empfehlen vor dem Ausfüllen des Antrags folgende Unterlagen bereit zu halten:

 

  • Übersichtslageplan M 1 : 25.000
  • Flurkarte M 1 : 1.000 bzw. 1 : 5.000 mit Flurnummer, Gemarkung und Lage der Bohrpunkte sowie skizziertem Rohrleitungsverlauf der Haupt- und Sammelleitungen
  • Zeichnerische Darstellung des zu erwartenden Schichtenprofils mit Angaben über die zu erwartenden Grundwasserverhältnisse (einschl. Datenquelle) nach DIN 4022 und 4023
  • Zeichnerischer Ausbauvorschlag der Erdwärmesonden mit Maß- und Materialangaben
  • Bescheinigung nach DVGW W 120-2 bzw. "Gütesiegel für Erdwärmesonden - Bohrfirmen"
  • Nachweis über Unbedenklichkeit der Soleflüssigkeit (max. WGK 1 mit Fußnote 14)
  • Bei Verpressen der Sonden mittels Fertigmischungen: Unbedenklichkeitserklärung des Produkts

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

Quelle der Identitätsprüfung

(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Feld zum Steuern der Anzeige für "Ihre persönlichen Daten". Blendet das Fieldset für die Anzeige der persönlichen Daten aus, wenn der Wert ungleich true ist und der Wert des Feldes "IsOrganization" ebenfalls einer Wert ungleich true hat. (Realisierung über zusätzlich eingebundenes JS)

Feld zum Steuern der Anzeige. Blendet Fieldset für organisationsbezogene Daten aus, wenn IsOrganization nicht den Wert true hat

Formulardaten laden

Sofern Sie bereits zwischengespeicherte Formulardaten haben, die Sie weiter bearbeiten möchten, können Sie diese mit der folgenden Schalfläche laden.

✔ Ihre Formulardaten wurden geladen

Automatisches Ausfüllen

Sie können Ihr Bürgerkonto (BundID oder BayernID) bzw. Ihr Elster Unternehmenskonto nutzen, um dieses Formular automatisch mit den dort hinterlegten persönlichen Daten zu befüllen.
Sofern Sie sich als Privatperson ein Nutzerkonto anlegen möchten, empfehlen wir Ihnen die BundID.

 

Alternativ können Sie dieses Formular auch ohne Anmeldung nutzen, in diesem Fall müssen Sie ihre persönlichen Angaben in den folgenden Feldern selbst eingeben. 

Weitere Informationen zur BundID erhalten Sie hier

Weitere Informationen zum Elster Unternehmenskonto erhalten Sie hier

Weitere Informationen zur BayernID erhalten Sie hier

Daten des Antragstellers

Hinweis

Sie haben sich mit einem Personalausweis oder einem persönlichen Elster Zertifikat angemeldet und können deshalb nur einen Antrag als Privatperson stellen. Um einen gewerblichen Antrag zu stellen, melden Sie sich bitte mit einem Elster Unternehmenskonto am Formular an.

Bohr- und Brunnenbaufirma
Angaben zum Fachbüro
Angaben zum Vorhaben
Angabe zu der/den Bohrung/en

Angabe zur Lage der Bohrung/en auf der topographischen Karte (M 1:25000)

Bei Bohrtiefen über 100 m Tiefe müssen Sie zusätzlich das Bergamt Südbayern in München beteiligen.

Grundwassernutzung bis max. 20 Jahre nach Beginn der Grundwassernutzung

Angaben zu Sondenauslegung, -ausbau und -betrieb

Sicherheitsdatenblatt in der Anlage. Die Soleflüssigkeit einschließlich der Korrosionsinhibitoren darf maximal in der Wassergefährdungsklasse 1 mit Fußnote 14 eingestuft sein.

Bitte Unbedenklichkeitsbescheinigung in der Anlage beifügen.

Angaben zur Wärmepumpe
Anlagen
Dokumentation nach Fertigstellung der Wärmepumpe/Erdwärmesonde

Folgende Hinweise sind zu beachten:

  • Für die Anlage ist eine baubegleitende Bauabnahme gemäß Art. 61 BayWG durch einen Privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft (PSW mit dem Anerkennungsbereich Thermische Nutzung) durchzuführen. Die Unterlagen sind dem Landratsamt Ostallgäu innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme der Anlage unaufgefordert vorzulegen.
     
  • Der Bauherr bzw. die Bauherrin und das Bohrunternehmen verpflichten sich, nicht von den angegebenen Größenordnungen und Verfahrensweisen abzuweichen und garantieren, bei der Durchführung der Arbeiten die anerkannten Regeln der Technik einzuhalten, um negative Beeinträchtigungen des Untergrundes und/oder des Grundwassers nachhaltig zu vermeiden.
     
  • Grundlage für die Ausführung der Arbeiten ist der „Leitfaden für die Erstellung von Erdwärmesonden“, die VDI-Richtlinie 4640 „Termische Nutzung des Untergrundes“ und die einschlägigen Merkblätter des Bayer. Landesamtes für Umwelt (LfU). Bei notwendigen Abweichungen vom Bohrprogramm, wesentliche Abweichungen von der im Antrag angegebenen Schichtenfolge bzw. den erwarteten Grundwasserverhältnissen un dbei auftretenden Störungen während des Arbeitsablaufes sind das Landratsamt Ostallgäu und das Wasserwirtschaftsamt Kempten unverzüglich zu verständigen.
     
  • Die Bohr- und Injektionsarbeiten sowie die Einhaltung der wasserrechtlichen Auflagen und Bedingungen sind durch einen PSW zu überwachen.
     
  • Der genaue Bohrbeginn und der überwachende Sachverständige sind dem Landratsamt Ostallgäu und dem Wasserwirtschaftsamt Kempten mind. 5 Tage vor Beginn der Bohrarbeiten schriftlich anzuzeigen.
     
  • Die Fertigstellung der Erdwärmesonde ist dem Landratsamt Ostallgäu spätestens vier Wochen nach Abschluss der Bauarbeiten mitzuteilen. Hierzu ist ein Abschlussbericht entsprechend der wasserrechtlichen Erlaubnis vorzulegen.
     
  • Die Stilllegung der Wärmepumpe / Erdwärmesondenanlage und Nutzungsänderungen (z. B. Erhöhung der Heizleistung, Nutzung zu Kühlzwecken oder Austausch der Wärmepumpe bzw. des Kältemittels) ist dem Landratsamt Ostallgäu unaufgefordert anzuzeigen. 
     
  • Alle Rechte, Pflichten und Befugnisse gehen auf einen neuen Eigentümer (Besitz- und Rechtsnachfolger) über, wenn die gesamte Anlage übertragen wird und das Landratsamt Ostallgäu dem Rechtsübergang schriftlich zustimmt. 
Sonstiges

Wir behalten uns das Recht vor, in Ausnahmefällen den Bescheid dennoch in Papierform zuzustellen.

Wir behalten uns das Recht vor, in Ausnahmefällen den Bescheid dennoch in Papierform zuzustellen.

Hinweis zum Datenschutz
Als verantwortliche Stelle sind wir als Landkreis Ostallgäu gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtet, Sie ausführlich über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu informieren. Die hierfür geltenden Datenschutzhinweise stehen Ihnen über Internet: https://www.landkreis-ostallgaeu.de/datenschutzhinweise.html zur Einsicht bereit und werden Ihnen auf Anfrage auch gerne zugestellt.

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